Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs):

1. ANGEBOTE
Angebote und alle damit verbundenen von uns erstellten Unterlagen und Angaben bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis ist daher nicht statthaft. Soweit die Leistungsbeschreibung nicht von uns selbst erarbeitet wurde, wird eine Haftung für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit Plänen oder dem tatsächlichen Zustand der zu
bearbeitenden Bauteile nicht übernommen.

Etwaige Angaben über die Kosten von Lohnarbeiten stellen eine unverbindliche Schätzung dar. Allen aufgeführten Preisen, auch denen, die ggf. bei einer Schätzung mündlich genannt werden, wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer zugeschlagen.

An unser Angebot halten wir uns für vier Wochen ab dem Absendetag gebunden.

2. AUSFÜHRUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Arbeiten werden handwerklich einwandfrei nach dem aktuellen Stand der Technik geleistet. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag voraus
gesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen die erbrachte Leistung abzunehmen.

Wir verpflichten uns, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf durch uns verursachte vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf unsere Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

Eine Gewährleistungssicherheit darf durch den Auftraggeber nur dann einbehalten werden, wenn dieses beim Vertragsabschluß schriftlich vereinbart wurde. Der Sicherheitseinbehalt kann von uns durch eine entsprechende Bürgschaft abgelöst werden.

3. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Bei den von uns verwendeten Materialien handelt es sich um Produkte, die aus natürlichen Vorkommen gewonnen werden. Eine völlige Übereinstimmung in Härte, Farbton und Struktur mit Materialien, die – auch von uns – bereits früher in das Bauwerk eingebaut wurden, kann deshalb nicht gewährleistet werden.
Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, soweit es um die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten geht.

4. LOHNARBEITEN
Lohnarbeiten werden auf den dafür vorgesehenen Arbeitsberichten wöchentlich nachgewiesen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten einen Vertreter zu benennen, der die anfallenden Lohnarbeiten wöchentlich abzeichnet. Nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unterschriebene Arbeitsberichte gelten als anerkannt. Dies gilt auch für Fälle der Annahmeverweigerung.

Arbeitszeit, Geräte- und Materialeinsatz werden nach dem tatsächlichen Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisen berechnet. Dazu gehören auch nicht auf der Baustelle durchgeführte Vorbereitungsarbeiten sowie An- und Abfahrten.

5. KOSTENLOSE ÜBERLASSUNG
Während der Arbeiten werden uns vom Auftraggeber in ausreichender Form und Menge zur Verfügung gestellt: Bauwasser, Baustrom, einen Raum für Geräte und Handwerker auf Verlangen. Ebenso ist die Toilettenbenutzung für die Handwerker kostenlos möglich. Sofern dies vom Auftraggeber nicht sichergestellt werden kann, teilt er uns dies bei Auftragserteilung mit, worauf wir diese Aufgaben auf seine Kosten übernehmen.

Vom Bauherrn gestellte Arbeitskräfte, Geräte oder Hilfsmittel sind für uns kostenfrei.

6. ABRECHNUNG, ABNAHME, ZAHLUNGSFRISTEN
Abgerechnet wird auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages. Vor Stellung der Schlussrechnung sind wir berechtigt, Zahlungsabschläge bis zu 90 % der erbrachten Leistung anzufordern. Abschlagszahlungen sind innerhalb von 12 Werktagen zu bezahlen, Schlussrechnungen innerhalb von 18 Werktagen nach Erhalt. Rechnungen werden zweifach, weitere Unterlagen einfach eingereicht. Skontoabzüge sind nur nach vorher getroffener Vereinbarung zulässig.

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Der Auftraggeber gesteht uns ausdrücklich ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, wenn fällige Zahlungen nicht geleistet werden.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen oder Zusätze hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hierauf kann nur schriftlich verzichtet werden.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

8. Gerichtsstandsvereinbarung

Ist der Auftragnehmer Kaufmann, vereinbaren wir die ausschließliche Zuständigkeit des für uns örtlich zuständigen Landgerichts als Gerichtsstand.